Kurzbeschreibung | Richterinnen und Richtern obliegt die unparteiische Prozessführung bei Gericht. Zu den Aufgaben des Richteramts gehören in diesem Rahmen die Vernehmung von Zeugen, die Aufnahme aller Beweismittel und die Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieser Beweismittel. Zum Ende der Prozessführung verkündet eine Richterin/ein Richter – basierend auf der Auslegung von Recht und Gesetz – eine gerichtliche Entscheidung in der betreffenden Rechtssache. Der Arbeitsalltag ist geprägt durch das Einarbeiten in die Aktenlage, Gerichtsverhandlungen, das schriftliche Verfassen von Urteilen und Beschlüssen (u. a. m.). Auch organisierende Tätigkeiten, wie z. B. die Bearbeitung von Terminverlegungsanträgen oder Anträgen auf Prozesskostenhilfe, gehören zu den richterlichen Aufgaben. Die Arbeitsbelastung ist vor allem in der Zeit als Proberichterin und Proberichter sehr hoch und übersteigt schnell eine 40-Stunden-Woche. Die meisten Richterinnen und Richter haben an zwei oder drei Tagen der Woche Verhandlungen, an den restlichen bereiten sie diese vor. Die vorbereitende Tätigkeit kann zum Teil auch von zu Hause aus stattfinden. Richterinnen und Richter sind entweder im Bundes- oder im Landesdienst tätig. Auf Landesebene gibt es Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Die meisten Richterinnen und Richter befinden sich im Landesdienst. Bundesrichterinnen und Bundesrichter sprechen am Bundesgerichtshof, am Bundesverfassungsgericht und den weiteren Bundesgerichten Recht. Richterinnen und Richter sind örtlich an das Gericht, an dem sie gegenwärtig tätig sind, gebunden. Außerdem haben Richterinnen/Richter in der Regel die Möglichkeit halbtags zu arbeiten. Daher ist dieser Beruf auch für Juristinnen und Juristen mit Familienplanung besonders interessant. |
Voraussetzungen | Der Beruf des Richteramtes sowohl im Bundes- als auch im Landesdienst ist durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) geregelt. In den einzelnen Landesrichtergesetzen sind weitere Vorschriften niedergelegt. Gemäß § 9 DRiG müssen Richterinnen und Richter die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben sowie verfassungstreu sein. Zudem müssen sie die Befähigung zum Richteramt erworben haben, also durch erfolgreiches Absolvieren der Ersten und Zweiten Staatsprüfung Volljuristin/Volljurist sein.In der Regel werden nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die mindestens 9 Punkte („vollbefriedigend“) in der Zweiten Staatsprüfung erreicht haben. Mit einem Abschlussergebnis von 8 Punkten (gehobenes „befriedigend“) in der Zweiten Staatsprüfung können Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, wenn sie sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (siehe hilfreiche Qualifikationen). Die Einstellungsverfahren sind in den Bundesländern verschieden. An die Bewerbung schließt eine Phase der Vorauswahl an (sofern eine Stelle vakant ist). Fällt die Auswahl für die Bewerberin/den Bewerber positiv aus, ist eine mehrjährige Probezeit (in Hamburg 3 Jahre) in verschiedenen Gerichtsbarkeiten zu absolvieren. |
Hilfreiche Qualifikationen | Gerade für die Bewerbung können besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der Ersten Staatsprüfung sowie deutlich über der Note in der Zweiten Staatsprüfung liegende Beurteilungen während der Referendariatszeit hilfreich sein. Auch mit persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen, die sich positiv auf die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters auswirken, können Bewerberinnen und Bewerber punkten. Dazu zählen Promotion, Auslandserfahrung, entsprechende Wahlstation während des Referendariats und eine frühere anwaltliche Tätigkeit. Von Richterinnen und Richtern wird unter anderem Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick erwartet. Wichtig ist auch ein Verständnis für soziale Belange sowie für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Jede Richterin und jeder Richter muss zudem über Einfühlungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit, sicheres Auftreten und Unparteilichkeit verfügen. |
Besonderheiten | Richterinnen und Richter werden nach der dreijährigen Probezeit auf Lebenszeit zur Richterin/zum Richter ernannt. Als solche sind sie grundsätzlich unabsetzbar und unversetzbar. Als Beamte bekommen sie im Ruhestand eine Pension. Es gibt nur wenige freie Stellen für Aufstiegspositionen. |