Super, ihr habt den Hinweis zur Öffnung des Ausgangs gefunden:



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Dies ist der Hinweis damit ihr das Lösungswort-Anagram, also die drei Blöcke, übersetzen und korrekt anordnen könnt! Googelt einfach den folgenden Begriff: "l337 sp34k", um zu verstehen was die  Textzeichen bedeuten. Wenn ihr die Blöcke aus den drei Kompetenz-Checks richtig angeordnet habt, habt ihr das Lösungswort für den Ausgang aus dem Escape-Room! Ihr braucht das Lösungswort nicht zu übersetzen sondern sollte es in der l337sp34k Variante eingeben.

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Die familiengerechte Hochschule

Die Universität Hamburg fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und versteht sich als familiengerechte Hochschule. Dazu gehört, dass die Vereinbarkeit von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie selbstverständlicher Bestandteil der Hochschulkultur ist und die besonderen Bedürfnisse von Betreuenden berücksichtigt werden.

Die Universität Hamburg hat sich im Sommer 2010 um das „audit familiengerechte hochschule“ (fgh) beworben und den Auditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Das Zertifikat zum „audit familiengerechte hochschule“ wurde am 30.08.2010 erteilt und dessen Berechtigung wird regelmäßig überprüft. Am 5.12.2013 hat die Universität Hamburg die Reauditierung erfolgreich abgeschlossen.

Die Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie äußert sich unter anderem in Möglichkeiten der Studiengestaltung für Studierende mit Familie, in Kinderbetreuungsangeboten und in der Unterstützung zum Thema „Vereinbarung von Studium und Pflege von Angehörigen“.

Bewerbung

Bereits im Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz werden Studieninteressierte, die Kinder unter 18 Jahren betreuen, gefördert. Bei der Bewerbung für einen Studiengang kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im PDF-Dokument „Sonderanträge zu Bewerbungen“, das Sie hier im Abschnitt „Bewerbung und Zulassung“ herunterladen können.

Zudem zählen Schwangerschaft und Betreuungszeiten als Wartezeit für eine bevorzugte Zulassung. Diese gilt nur für die Zulassung ins erste Fachsemester. Weitere Informationen dazu finden Sie im PDF-Dokument „Studium und Dienstleistung“, das Sie hier herunterladen können. Sollte trotz Zulassung die Immatrikulation aufgrund von Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes nicht möglich sein, wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem späteren Semester ohne erneute Zulassung immatrikuliert. Dies ist mit einer Garantie auf einen Studienplatz gleichzusetzen. Für genauere Informationen lassen Sie sich gern im Familienbüro beraten.

Das Familienbüro

Es gibt an der Universität Hamburg zahlreiche Beratungsstellen, wie z. B. das Familienbüro. Dieses bietet eine umfassende Beratung zu allen Angeboten der Universität Hamburg im Bereich „familienfreundliche Hochschule“. Dazu zählen z. B. die familienfreundliche Studienorganisation, Finanzierungsfragen, Wickel- und Stillmöglichkeiten, Mensa mit und für Kinder, Studierendenwohnheime speziell für Familien und Freizeitmöglichkeiten auf dem Campus. Hier geht es zum „Familienbüro“.

Urlaubssemester und Teilzeitstudium

Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Teilzeitstudium oder Urlaubssemester stellen. Zu den Voraussetzungen zählen z. B. die Pflege eines Kindes oder Angehörigen sowie eine chronische Erkrankung.

Weitere Informationen zum Thema und zur Antragstellung für ein Teilzeitstudium und Urlaubssemester erhalten Sie im Campus Center unter „Studienorganisation“.

Veranstaltungsaufzeichnung: Lecture2Go

Sollten Sie z. B. während Krankheitszeiten (Ihres Kindes) oder aus betreuungsorganisatorischen Gründen Veranstaltungen der Fakultät für Rechtswissenschaft nicht besuchen können, kann das Angebot von Lecture2Go eine hilfreiche Alternative bieten. Lecture2Go ist die zentrale Medienplattform der Universität Hamburg, auf der Sie aufgenommene Vorlesungen (und andere Veranstaltungen) ansehen, hören und teilweise auch herunterladen können.

Allerdings werden nicht alle Veranstaltungen der Fakultät für Rechtswissenschaft aufgezeichnet. Manche stehen darüber hinaus nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung und sind passwortgeschützt. Über die Herausgabe des jeweiligen Passwortes entscheidet die Lehrperson der entsprechenden Veranstaltung. Die Medienplattform Lecture2Go finden Sie hier.