Kurzbeschreibung | Notarinnen und Notare beurkunden Rechtsgeschäfte jeglicher Art und beglaubigen Unterschriften. Sie beraten Rechtsuchende und halten deren Willenserklärungen in Form von Rechtsregelungen fest, die alle Beteiligten zufriedenstellen. Nach der Beurkundung der Willenserklärungen haben sie deren Vollzug einzuleiten und zu überwachen, den notwendigen Schriftverkehr und ergänzende Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Schwierigkeiten, die beim Vollzug von Urkunden auftreten, räumen sie gegebenenfalls durch das Einlegen von Rechtsmitteln aus. Auch die Beglaubigung von Unter- und Abschriften, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen oder die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen gehört zu den Aufgaben von Notarinnen und Notaren. Ferner übernehmen sie Vermögensverwaltungen, Treuhandgeschäfte, Testamentsvollstreckungen sowie Konkurs- oder Vergleichsverwaltungen. Ziel der notariellen Tätigkeit ist es, durch vorsorgliche und neutrale Aufklärung und Beratung der Klientinnen und Klienten Konflikte zu vermeiden, Streit zu schlichten und in unklaren oder strittigen Fragen rechtssichere Lösungen herbeizuführen. |
Voraussetzungen | Zur Notarin und zum Notar kann gemäß der Bundesnotarordnung nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat (erfolgreich abgeschlossene Erste und Zweite juristische Staatsprüfung). Notarinnen und Notare werden von der Landesjustizbehörde bestellt und leisten einen Amtseid. In ungefähr Zweidrittel der Bundesländer gibt es die „Nurnotarin“/den „Nurnotar“ (hauptberufliche/r Notarin/Notar auf Lebenszeit). Für diese Form des Notariats ist ein dreijähriger Anwärterdienst zu absolvieren. Voraussetzung ist ein weit überdurchschnittliches Examensergebnis. In den übrigen Bundesländern ist es möglich, nach fünfjähriger Anwaltstätigkeit nebenberuflich zur „Anwaltsnotarin“/zum „Anwaltsnotar“ zu werden, sofern die notarielle Fachprüfung bestanden wird. |
Hilfreiche Qualifikationen | Notarinnen und Notare müssen über Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent verfügen. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil. |
Besonderheiten | Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundengestaltung, sind die Notarinnen und Notare wie Richterinnen und Richter sachlich und persönlich unabhängig. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen. Während des Berufslebens sind die Notarin und der Notar zur kontinuierlichen Fortbildung gesetzlich verpflichtet. |