Die Lehrgebiete des rechtswissenschaftlichen Studiums lassen sich den Studieneinheiten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht oder einem der vielzähligen Grundlagenfächer zuordnen. Doch wofür stehen diese Einheiten überhaupt?
Das Zivilrecht – auch Bürgerliches Recht genannt – regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger als gleichberechtigte Rechtssubjekte untereinander. Der Einzelne kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er mit anderen eine Rechtsbeziehung eingeht, indem er zum Beispiel einen Vertrag abschließt. Diese Freiheit wird als Privatautonomie bezeichnet und ihre Ausgestaltung und Grenzen sind Gegenstand zivilrechtlicher Vorlesungen. Zentrales Gesetz ist hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Auch das Arbeits-, Handels- und Familienrecht sind Teile des Zivilrechts und werden im Rahmen des Studiums näher beleuchtet.
Als Öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (z. B. Verwaltungsbehörden) und einzelnen Personen regelt. Wesentlich ist hierbei ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis. Darüber hinaus umfasst diese Studieneinheit sämtliche Themen, die die Organisation und Funktion des Staates betreffen. Teil des Öffentlichen Rechts auf nationaler Ebene sind beispielsweise das Grundgesetz und das Verwaltungsrecht. Auf internationaler Ebene kann diesem Rechtsgebiet unter anderem das Unions- und Völkerrecht zugeordnet werden.
Wir stellen Ihnen hier ein Videointerview bereit, über das Sie praxisnahe Informationen zu diesem Rechtsgebiet im Speziellen und zum Studium der Rechtswissenschaft im Allgemeinen erhalten. In dem Video sehen Sie eine unserer Professorinnen für Öffentliches Recht, Frau Professorin Dagmar Felix.
Interview mit Frau Prof. Felix, Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht
Auch im Strafrecht ist der Staat dem Bürger übergeordnet. Dieses Rechtsgebiet dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter, wie Leben, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum. Im Rahmen strafrechtlicher Lehreinheiten wird vermittelt, wie zu prüfen ist, ob sich ein Bürger strafbar gemacht hat und ob dies vom Staat zu sanktionieren ist. Grundlage dieser Prüfung sind die Normen des Strafgesetzbuches (StGB).
Neben Veranstaltungen in den drei Studieneinheiten, werden auch zur Grundlagenvermittlung Veranstaltungen angeboten. Hier wird das geltende Rechtssystem unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert. Die Hintergründe und Entstehungsgeschichte des Rechtssystems sind ebenso Gegenstand, wie Fragen der Rechtsphilosophie. Des Weiteren erlernen die Studierenden in den Grundlagenfächern das zentrale „Handwerkszeug“ – das rechtswissenschaftliche Arbeiten.
Möchten Sie einen lebendigen Eindruck erhalten, wie Studierende unserer Fakultät ihr Studium erleben und mit welchen Erwartungen, Herausforderungen, Besonderheiten und Fragen Sie sich bezüglich des Studiums beschäftigt haben? Und möchten Sie einmal virtuell in eine Vorlesung des Studiums hineinschnuppern? Dann schauen Sie sich die folgenden Videos an. Viel Spaß!
Interview mit Studierenden der Fakultät für Rechtswissenschaft
Einblick in die Vorlesung „Bürgerliches Gesetzbuch – Allgemeiner Teil“ (BGB AT)
mit einem Kurzinterview mit Frau Prof. Brockmann, Juniorprofessur für Arbeitsrecht mit
sozialrechtlichen Bezügen und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik.