Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg bietet ihren Studierenden eine im deutschlandweiten Vergleich besonders breite Auswahl an Schwerpunktbereichen an. Das Schwerpunktbereichsstudium im sechsten und siebten Semester schließt an das Hauptstudium an und wird durch eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen. Diese geht zu 30% in die Examensnote ein. Derzeit stehen den Studierenden folgende Schwerpunktbereiche zur Auswahl zur Verfügung:
Europäische Rechtsgeschichte |
Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international |
Handels- und Gesellschaftsrecht |
Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen |
Internationales und europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung |
Ökonomische Analyse des Rechts |
Information und Kommunikation |
Planungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht |
Europa- und Völkerrecht |
Kriminalität und Kriminalitätskontrolle |
Maritimes Wirtschaftsrecht |
Arbeitsrecht mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen |