Super, ihr habt den Hinweis zur Öffnung des Ausgangs gefunden:



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Dies ist der Hinweis damit ihr das Lösungswort-Anagram, also die drei Blöcke, übersetzen und korrekt anordnen könnt! Googelt einfach den folgenden Begriff: "l337 sp34k", um zu verstehen was die  Textzeichen bedeuten. Wenn ihr die Blöcke aus den drei Kompetenz-Checks richtig angeordnet habt, habt ihr das Lösungswort für den Ausgang aus dem Escape-Room! Ihr braucht das Lösungswort nicht zu übersetzen sondern sollte es in der l337sp34k Variante eingeben.

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Studienabschluss

Der Studiengang Rechtswissenschaft wird mit der Ersten Juristischen Prüfung – früher sprach man vom „Ersten Staatsexamen“ – abgeschlossen. Die Erste Juristische Prüfung setzt sich aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen.

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bezieht sich auf das im gewählten Schwerpunktbereichsstudium behandelte Rechtsgebiet und besteht aus einer Klausur, einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Sie macht 30% der Examensnote aus.

Die staatliche Pflichtfachprüfung umfasst prinzipiell alle im Studium erlernten Inhalte zu den drei großen Studieneinheiten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht). Der Wissensstand der Studierenden wird hier in sechs schriftlichen und einer mündlichen Prüfung erfasst. Sie geht zu 70% in die Examensnote ein.

Die Vorbereitung auf diese umfassende Prüfung erfordert ein hohes Maß an Selbstdisziplin, wird von der Fakultät für Rechtswissenschaft aber auch intensiv unterstützt. Durch das Angebot des Hamburger Examenskurses (HEX) sind die Studierenden nicht auf den Besuch kostenpflichtiger Repetitorien angewiesen. Der HEX-Kurs bereitet auf alle Prüfungsanforderungen gezielt vor. Neben einem Wiederholungs- und Vertiefungskurs, beinhaltet er auch das regelmäßige Bearbeiten von Examensklausuren, ein mündliches Prüfungstraining sowie eine Veranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung.

Nach der Ersten Juristischen Prüfung können die Absolventinnen und Absolventen zwar schon in unterschiedlichen Bereichen mit Rechtsbezug tätig werden, für den Zugang zu den „klassischen“ juristischen Berufsfeldern wie Anwältin/Anwalt oder Richterin/Richter ist allerdings das Durchlaufen des zweijährigen Vorbereitungsdienstes – des Referendariats – erforderlich, ebenso wie das Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung.