Jura (lat. „die Rechte“) befasst sich mit der Kunst festzustellen, ob ein bestimmtes menschliches Verhalten mit einer allgemeingültigen Rechtsvorschrift übereinstimmt. Allgemeine Regelungen sind für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unerlässlich, denn sie bestimmen, wie weit die Freiheit des Einzelnen reicht, bis sie an die eines anderen stößt. Rechtsvorschriften dienen also in erster Linie der Lösung und Vermeidung gesellschaftlicher Konflikte.
Um das Gesetz auf möglichst viele Fälle anwenden zu können, haben diese Vorschriften einen abstrakt generellen Charakter. So kann gewährleistet werden, dass nicht nur Einzelinteressen gefördert, sondern ein Ausgleich im Gemeinwesen hergestellt wird. Folge dessen ist allerdings, dass im Gesetz selbst oftmals keine eindeutigen Formulierungen verwendet werden. Die Aufgabe von Juristinnen und Juristen besteht also darin, den konkreten Lebenssachverhalt mit der allgemeinverbindlichen Rechtsnorm zusammenzubringen.
In einer sich kontinuierlich entwickelnden Gesellschaft entstehen fortwährend neue Rechtsfragen, auf die bereits bestehende Rechtsnormen anzuwenden sind. Insofern wohnt dem Gesetz wie auch der Lebenswirklichkeit eine Eigendynamik inne, welche es stets zu erkennen und abzubilden gilt. Zum wesentlichen „Handwerkszeug“ von Juristinnen und Juristen gehört daher insbesondere die Auslegung juristischer Texte anhand verschiedener Methoden. Darüber hinaus bewältigen sie ihre Arbeit, indem sie Sachverhalte genau analysieren, Argumente strukturieren und Aspekte z. B. durch Fallgruppen systematisieren. Die Anwendung dieser juristischen Methodik steht im Zentrum der Tätigkeit einer Juristin und eines Juristen und spielt daher auch im Studium eine zentrale Rolle.