Kurzbeschreibung | Die Tätigkeiten in Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind sehr vielfältig. Tätigkeitsfelder sind zum Beispiel die Arbeit im Rechtsamt eines Bezirksamtes, in der juristischen Abteilung einer Fachbehörde und als Abteilungs- oder Amtsleitung. Zu den Aufgaben der dort tätigen Juristinnen und Juristen gehören das Vorbereiten von Regelungen und das Erstellen von Gutachten, wie zum Beispiel zu Enteignungs- oder Amtshaftungsfragen. Je nach Tätigkeitsbereich nehmen sie auch Prozessvertretungen vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten wahr. Auch in außergerichtlichen Einigungen versuchen sie als Mediatoren eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Hierbei müssen Juristinnen und Juristen des öffentlichen Rechts die Interessen beider Parteien unabhängig und objektiv betrachten. Außerdem wirken sie bei Verfahren im Strafrecht mit, wie etwa bei Ordnungswidrigkeitsverfahren. |
Voraussetzungen | Der erfolgreiche Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist erforderlich. Außerdem müssen Juristinnen und Juristen, die bei Behörden arbeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben. |
Hilfreiche Qualifikationen | Gute Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache sowie EDV-Kenntnisse sind von Vorteil. Auch die Fähigkeit zur verantwortungsbewussten Bearbeitung komplexer Sachverhalte sowie berufsbezogene Auslandserfahrungen sind erwünscht. Für die gerichtliche Vertretung ist eine gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit gefragt. |
Besonderheiten | Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenfelder, die sehr vom Einsatzort abhängen, können keine allgemeingültigen Besonderheiten genannt werden. |