Kurzbeschreibung | Die Aufgaben einer Diplomatin und eines Diplomaten sind sehr vielfältig und von Stelle und Einsatzort abhängig. Es sind sowohl Tätigkeiten im höheren Verwaltungsdienst möglich, als auch der Einsatz in einer der Abteilungen des Auswärtigen Amtes. Im diplomatischen Dienst erhalten Juristinnen und Juristen eine lebenslange Anstellung. Allerdings beinhaltet dies auch, dass im Rhythmus von drei bis vier Jahren der Dienstort gewechselt und neue Aufgaben übernommen werden. Diese Aufgaben haben zum Teil keinen klassischen oder vordergründig juristischen Bezug, wie zum Beispiel die Vertretung deutscher Interessen in internationalen Gremien oder die Pflege bilateraler Beziehungen Deutschlands mit anderen Staaten. |
Voraussetzungen | Es wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigen Abschluss, wie zum Beispiel die Erste juristische Staatsprüfung, gefordert. Es müssen mindestens sehr gute Kenntnisse in Englisch und einer anderen Amtssprache der Vereinten Nationen (Französisch, Russisch, Spanisch, etc.) vorhanden sein. Außerdem sind die deutsche Staatsangehörigkeit und eine durch eine ärztliche Untersuchung festgestellte gesundheitliche Eignung unerlässliche Voraussetzungen. |
Hilfreiche Quaifikationen | Wichtig sind Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenzen, die Bereitschaft und Fähigkeit zum Aufbau und zur Pflege internationaler Beziehungen, Belastbarkeit sowie Interesse an Politik und Wirtschaft. |
Besonderheiten | Juristinnen und Juristen im diplomatischen Dienst müssen bereit sein, weltweit versetzt zu werden. Eine hohe Flexibilitätsbereitschaft ist deshalb erforderlich. |