Das Jurastudium muss nicht unbedingt zur Ausübung eines „klassischen“ juristischen Berufes führen. Juristinnen und Juristen qualifizieren sich durch ihre Ausbildung über diese „klassischen“ Berufe hinaus auch für unterschiedliche Tätigkeiten in Unternehmen. Juristinnen und Juristen, die den Weg in die freie Wirtschaft wählen, arbeiten oft in den Rechts – oder Personalabteilungen von Unternehmen. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie, welche Aufgaben Juristinnen und Juristen haben, die in Unternehmen arbeiten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine solche Tätigkeit auszuüben.