Kurzbeschreibung | Zu den Aufgaben einer Juristin und eines Juristen in der Personalabteilung eines Unternehmens gehören die umfassende Betreuung der Personalarbeit sowie die Personalplanung und -auswahl für bestimmte Abteilungen. Fragen der Förderung und Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen ebenso in diesen Tätigkeitsbereich, wie die Anwendung von Tarifverträgen, die Umsetzung und Gestaltung innerbetrieblicher Regelungen oder Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Der Aufgabenbereich der Personalreferentinnen und Personalreferenten beinhaltet aber auch, Abmahnungen und Kündigungen nach geltendem Recht vorzunehmen. In größeren Unternehmen kann nach einigen Jahren der Berufserfahrung auch die Leitung der Arbeitsrechtsabteilung angestrebt werden. Auch Arbeitgeberverbände bieten Juristinnen und Juristen mit Erfahrung im Bereich des Personalwesens weiterführende Positionen. |
Voraussetzungen | Für die Tätigkeit in der Personalabteilung von Unternehmen ist mindestens die Erste juristische Staatsprüfung erforderlich. Eine Schwerpunktsetzung im Arbeitsrecht wird oft gefordert. Wer eine Referendariatsstation in der Personalabteilung eines Unternehmens leistet, qualifiziert sich frühzeitig für eine entsprechende Stelle. |
Hilfreiche Qualifikationen | Kommunikationsstärke, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit sowie Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des betrieblichen Personalmanagements sind von Vorteil. |
Besonderheiten | Die professionelle Kommunikation mit Bewerberinnen und Bewerbern oder Mitarbeitenden verschiedener Fachrichtungen erfordert Fähigkeiten, welche nicht zwangsläufig im Rahmen der juristischen Ausbildung vermittelt werden und über die Anwendung von Vorschriften und Gesetzen hinausgehen. |