Kurzbeschreibung | Rechtsabteilungen großer und mittelständischer Unternehmen stellen ein Tätigkeitsfeld dar, welches mit vielfältigen Aufgaben verbunden sein kann. In der Finanzindustrie und bei Unternehmen, die der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) unterliegen, gibt es in der Regel sehr viele Stellen und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten in den Compliance-Abteilungen. Compliance kann mit „Regelkonformität“ übersetzt werden. Compliance-Abteilungen sind damit betraut, die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze, Richtlinien und Regeln zu überwachen und zu gewährleisten, dass diese bei allen Rechtsgeschäften des Unternehmens eingehalten werden. Auch die Berufsbezeichnung der Syndikusanwältin und des Syndikusanwalts bzw. der Justiziarin und des Justiziars hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Tätigkeitsfelder sind nicht so eindeutig zu beschreiben, wie der Bereich der Compliance. Syndikusanwältinnen und Syndikatusanwälte sind ausschließlich für ihr Unternehmen tätig. Dabei treten unternehmenstypische Fragestellungen und Probleme auf. Anders als eine externe Anwältin/ein externer Anwalt kann die Syndikusanwältin oder der Syndikatusanwalt die unternehmensspezifischen Zusammenhänge schneller erfassen und ein enges Vertrauensverhältnis zu den fachspezifischen Entscheidungsbefugten eines Unternehmens aufbauen. Die Aufklärung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rechtlich relevanten Bereichen ist ebenso wichtig, wie die Definition geeigneter Abläufe und das Erstellen von Vertragsmustern, um juristische Probleme bereits vor ihrer Entstehung zu vermeiden. Eine Vertretung des Unternehmens vor Gericht gehört nicht zu den Aufgaben einer Syndikusanwältin und eines Syndikatusanwalts, denn eine solche Vertretung muss von einer/einem externen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt übernommen werden. Auch als Steuerberaterin und Steuerberater oder Wirtschaftsprüferin und Wirtschaftsprüfer ist es möglich in der Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig zu werden. Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stellen einen eigenen Unternehmenszweig dar, welcher Kenntnisse auf den Gebieten des Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie Kenntnisse bzw. Interesse an betriebswirtschaftlichen Inhalten erfordert. |
Voraussetzungen | Es wird die zweite juristische Staatsprüfung mit einer mindestens befriedigenden (7-8 Punkte) bis vollbefriedigenden (ab 9 Punkte) Note gefordert. Berufserfahrung, beispielsweise in einer Anwaltskanzlei, ist erwünscht. Voraussetzung für eine entsprechende Stelle als „Anwältin/Anwalt des Unternehmens“ (Syndikusanwältin/-anwalt) sind Berufserfahrung und Interesse an der Rechtslage des jeweiligen Fachbereichs (Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Steuerrecht). Für die Anstellung bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Kenntnisse auf den Gebieten des Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie Kenntnisse bzw. Interesse an betriebswirtschaftlichen Inhalten erforderlich. |
Hilfreiche Qualifikationen | Als Syndikusanwältin und Syndikusanwalt sind ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Lösungsorientierung, Interesse und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie Fachsprachenkenntnisse von Vorteil. |
Besonderheiten | In der Regel hat diese Tätigkeit einen internationalen Bezug, erfordert eine gewisse Flexibilität und hat wachsende Bedeutung für die meisten Großunternehmen. |