Kurzbeschreibung | Juristinnen und Juristen können in vielen Ministerien auf Bundes- oder Landesebene in verschiedenen Themengebieten tätig sein. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Abgeordneten und Fraktionen, für die Rechtsgutachten erarbeitet sowie Pressemittteilungen und Plenarreden verfasst werden. Im Bundesministerium der Justiz (BMJ) werden unter anderem Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in Rechtsgebieten erarbeitet, für die das BMJ zuständig ist, wie zum Beispiel Reformen des Strafgesetzbuches. Diese Entwürfe müssen auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Völker-, Europa- und Bundesrecht überprüft werden, bevor die Regierung sie im Bundestag vorschlägt. Zu den Verwaltungsaufgaben gehört auch die Dienstaufsicht beispielsweise über den Bundesgerichtshof. Des Weiteren ist das BMJ an allen verfassungsrechtlichen Fragen und Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beteiligt. Die Aufgaben sind an verschiedene Fach- und Verwaltungsabteilungen verteilt, wobei ein Wechsel zwischen diesen möglich ist. |
Voraussetzungen | Voraussetzung für den höheren Dienst ist die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7 Punkten. |
Hilfreiche Qualifikationen | Für die Arbeit in den Ministerien sind Kenntnisse politischer Zusammenhänge, Durchsetzungs- und Kompromissfähigkeit, Kommunikations- und Organisationstalent sowie Praxiserfahrung im politischen Bereich vorteilhaft. Letztere kann bereits während des Studiums, zum Beispiel durch Parteiarbeit und politisches Engagement in der Studentenvertretung, gesammelt werden. |
Besonderheiten | Juristinnen und Juristen, die in Ministerien arbeiten, befassen sich mit Aufgaben höchster politischer Aktualität und wirken an Lösungen aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Probleme mit. Im Bereich der Gesetzesentwürfe wirken sie aktiv an der Gesetzgebung mit. |