Super, ihr habt den Hinweis zur Öffnung des Ausgangs gefunden:



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Dies ist der Hinweis damit ihr das Lösungswort-Anagram, also die drei Blöcke, übersetzen und korrekt anordnen könnt! Googelt einfach den folgenden Begriff: "l337 sp34k", um zu verstehen was die  Textzeichen bedeuten. Wenn ihr die Blöcke aus den drei Kompetenz-Checks richtig angeordnet habt, habt ihr das Lösungswort für den Ausgang aus dem Escape-Room! Ihr braucht das Lösungswort nicht zu übersetzen sondern sollte es in der l337sp34k Variante eingeben.

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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt

KurzbeschreibungRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihre Mandantinnen und Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Sie können gerichtlich oder außergerichtlich tätig werden. Zu ihren zentralen Tätigkeiten gehört die Bearbeitung von Akten, die rechtliche Prüfung von Sachverhalten, das Erstellen von Schriftsätzen an das Gericht, die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, aber auch das Gestalten von Verträgen und die Beratung von Mandantinnen und Mandanten in einer Besprechung.

Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen die anwaltlichen Kernwerte befolgen: Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Regelmäßige Fortbildung ist zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen unerlässlich und wird auch in der Bundesrechtsanwaltsordnung als anwaltliche Grundpflicht benannt.

Welche Rahmenbedingungen die anwaltliche Tätigkeit begleiten, ist sehr davon abhängig, ob als selbständiger Einzelanwalt gearbeitet wird, eine Fachanwaltsausbildung absolviert wurde oder eine Anstellung in einer kleinen (ggf. spezialisierten) Sozietät oder in einer etablierten Großkanzlei besteht.
VoraussetzungenDie Zulassung zur Rechtsanwältin und zum Rechtsanwalt erfordert die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung. Großkanzleien fordern in der Regel ein Prädikatsexamen, welches bei einer überdurchschnittlich bestandenen Ersten oder Zweiten Staatsprüfung vorliegt. Dies ist grundsätzlich ab 9 Punkten („vollbefriedigend“) gegeben. Auch ein Doktortitel oder ein L.L.M. (Master of Laws) sind oft Voraussetzung für eine Einstellung bei einer solchen Kanzlei.

Das anwaltliche Berufsrecht ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Hier finden sich u. a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung.
Hilfreiche QualifikationenEine Rechtsanwältin und ein Rechtsanwalt sollte über Mediations-/Streitschlichtungskompetenzen verfügen sowie über Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick, sicheres Auftreten und souveränes Sprechen vor Menschen. Eine Spezialisierung zur Fachanwältin/zum Fachanwalt und auch Fremdsprachenkenntnisse sind oft hilfreich.
BesonderheitenEin Wechsel in andere Tätigkeitsfelder ist in der Regel möglich (siehe hierzu z. B. die Berufsprofile Notarin/Notar und Juristin/Jurist in Unternehmen).

Im Gegensatz zu Juristinnen und Juristen im öffentlichen Dienst sind viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte selbstständig. Dies bietet Entscheidungsfreiheit über Mandate und Arbeitszeiten. Auf der anderen Seite sind mit der Selbstständigkeit auch einige Risiken und Verpflichtungen verbunden. Möglich sind z. B. ein von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallendes Gehalt, Verantwortung gegenüber eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ungewisse Arbeitszeiten.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bei ihrer Tätigkeit nicht an einen bestimmten Standort gebunden. Sie können in der ganzen Bundesrepublik, aber auch im Ausland arbeiten.