Dieser Abschnitt ist nicht mehr Teil der universitären Ausbildung. Dennoch möchten wir Ihnen bereits vor der möglichen Aufnahme eines Jurastudiums einen kurzen Einblick in diese Zeit bieten, da auch sie wichtig für Ihre Entscheidung ist. Ihnen stehen hier erste Informationen und Verweise auf weitere Quellen, unter denen Sie ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst finden, zur Verfügung.
Bereits nach der Ersten Juristischen Prüfung (früher „Erstes Staatsexamen“) können die Absolventinnen und Absolventen in unterschiedlichen rechtlichen Bereichen tätig werden, beispielsweise in der Wirtschaft, der Politik oder in den Medien. Wer allerdings den Titel „Volljurist“ tragen, die Befähigung zum Richteramt und den Zugang zu den klassischen juristischen Berufsfeldern, wie z. B. zum Richteramt und zur Rechtsanwaltschaft erlangen möchte, absolviert nach dem Studium den praktischen juristischen Vorbereitungsdienst – das Referendariat. Am Ende dieser zweijährigen praktischen Ausbildung im Staatsdienst steht die Zweite Juristische Prüfung.
In der Zeit dieses Vorbereitungsdienstes wenden die Referendarinnen und Referendare ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis an. Es gilt zu erlernen, entscheidungserhebliche Tatsachen festzustellen, zu strukturieren und darauf aufbauend zu beraten, zu schlichten, zu verhandeln und zu entscheiden. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit wird hierbei in größtmöglichem Umfang gewährt. Das Referendariat ist als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis gestaltet und in Hamburg in sechs Abschnitte eingeteilt – vier Pflichtstationen und zwei Wahlstationen:
- Drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Strafsachen
- Drei Monate bei einem Amts- oder Landgericht in Zivilsachen
- Drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde
- Neun Monate bei einem Rechtsanwältin oder einer Rechtsanwalt
- Drei Monate in einer Wahlstation I
- Drei Monate in einer Wahlstation II
In den Pflichtstationen lernen die Referendare, die richterlichen und staatsanwaltlichen Aufgaben sowie die des höheren, allgemeinen Verwaltungsdienstes und der Anwaltschaft eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Ausbildung in den Wahlstationen dient der Vertiefung und Ergänzung der Ausbildung in den individuell gewünschten Bereichen. Die zur Verfügung stehenden Wahlstationen unterstützen die Berufsfindung und die Vorbereitung auf berufsspezifische Tätigkeiten. Parallel zu der Tätigkeit in den Pflicht- und Wahlstationen sind Arbeitsgemeinschaften zu besuchen.
Detaillierte Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten des Rechtsreferendariats im Bundesland Hamburg finden Sie im Justiz-Portal. Unten auf der verlinkten Seite stehen Ihnen im Bereich „Downloads“ verschiedene Dokumente mit Informationen zum praktischen Vorbereitungsdienst zur Verfügung.