Wie geht es nach dem Studium weiter? Die große Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen wird nach der bestandenen Ersten juristischen Prüfung das Referendariat mit der Zweiten juristischen Prüfung anstreben. Neben den klassischen juristischen Berufen wie Richterin oder Richter und Anwältin oder Anwalt bieten sich noch viele weitere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, die entweder mit der Qualifikation „Volljuristin / Volljurist“ oder auch ohne die Zweite juristische Prüfung bereits nach Abschluss des Studiums (Erste juristische Prüfung) zugänglich sind.
Im Folgenden präsentieren wir Ihnen Steckbriefe zu verschiedenen Berufsfeldern, anhand derer Sie einen Einblick in mögliche berufliche Tätigkeiten erhalten. In Form von Kurzprofilen erfahren Sie die wichtigsten Inhalte, Zugangsvoraussetzung und Besonderheiten zu einer ganzen Reihe von Berufen im Öffentlichen Dienst, wie auch in der Privatwirtschaft.
Da die Möglichkeiten und die Gestaltung juristischer Tätigkeiten sehr vielfältig sind, ist eine Beschreibung, die alle Aspekte der verschiedenen Berufe umfasst, nicht möglich. Die Steckbriefe dienen daher als Orientierung.
- Staatsanwältin/Staatsanwalt
- Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
- Richterin/Richter
- Notarin/Notar
- Behörden (Bund, Land, Gemeinde)
- Ministerien (Bund, Land)
- Hochschulen und Forschungsinstitute
- Nichtregierungsorganisationen (NROs)
- Diplomatischer Dienst
- Supranationale Institutionen
- Juristin/Jurist in Unternehmen
- Personalabteilung
- Rechtsabteilung